Eine Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. Die Behörden agieren dabei eilig. Kritik daran hält an.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Kritik an der Auslieferung eines Menschen aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn zurückgewiesen. Die Person sei nicht trotz Kenntnis der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ausgeliefert worden, sagte die stellvertretende Behördenleiterin Simone Herbeth im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. "Die Auslieferung war abgeschlossen...