Im Antwort-Schreiben eines Staatssekretärs heißt es: „Im Falle einer Mangellage bei Gas oder Strom übernimmt die Bundesnetzagentur (…) die Funktion des Bundeslastverteilers. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas oder Strom.“