Das neue Waldgesetz in Thüringen erlaubt das Radfahren auf geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen im Wald wieder. Damit wird eine Einschränkung von 2013 wieder aufgehoben, die besagte, dass nur das Befahren befestigter Wege zulässig ist. Alle weiteren Informationen gibt es direkt von der DIMB, die sich mit viel Engagement für die Gesetzesänderung eingesetzt hat:
Am 13. September 2019 wurde unter der Rot-Rot-Grünen Koalition in Thüringen das neue Waldgesetz beschlossen, welches wie folgt formuliert ist.