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Keine Verhängung mehrerer lebenslanger Haftstrafen in Kanada
Ein Gericht in Kanada hat das Verhängen von mehreren aufeinanderfolgenden lebenslangen Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer Bewährung für verfassungswidrig erklärt. Dadurch ermöglichten die Richter dem kanadischen Attentäter Alexandre Bissonnette die Chance auf Bewährung nach 25 Jahren Haft. Bissonnette war wegen des Anschlags auf eine Moschee in Quebéc zu einer lebenslangen Haftstrafe von mindestens 40 Jahren verurteilt worden - ohne Möglichkeit einer Haftaussetzung.