Von Dagmar Henn
Gleich wie es in der Auseinandersetzung um die zwei russischen Mitarbeiter des Senders Perwy Kanal weitergeht – eigentlich müsste der Verein der ausländischen Presse in Deutschland dafür sorgen, dass gegen den Bescheid der Berliner Behörden, der den beiden den Aufenthalt entzog, rechtlich vorgegangen wird. Wenn nötig, bis zum Verfassungsgericht.
Die Begründung der Entscheidung, ihnen den Aufenthalt zu versagen, hat nämlich mitnichten nur Auswirkungen auf russische Korrespondenten.