Endlich herrscht Klarheit: Die Menschen in der Hauptstadt können am 12. Februar wählen gehen. Aber ein Rest Unsicherheit bleibt. Das Bundesverfassungsgericht verzichtet zunächst auf jede Begründung. Und eine wichtige Entscheidung fällt erst nach dem Wahltag.
Die pannenreiche Abgeordnetenhaus-Wahl von 2021 kann wie geplant am 12. Februar in Berlin komplett wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurz vor der Abstimmung eine Verschiebung anzuordnen. Eine Begründung dafür gibt es zunächst nicht.